
VCP Hessen /
Regeln
Für unseren Alltag gelten neben den Pfadfindergesetzen und Deine Rechte auf Fahrt und Lager einige allgemeine Verhaltensrichtlinien:
- Auf dem gesamten Gelände gilt generell eine Nachtruhe ab 23 Uhr. In den Schlafbereichen ab 22 Uhr Ab diesem Zeitpunkt sollte jede*r, die*der möchte, gut schlafen können. Bitte achtet auch in Singerunden darauf, ab diesem Zeitpunkt ruhiger zu werden.
- Handys, Smartwatches und andere Elektronische Geräte sind in der Veranstaltungsöffentlichkeit unerwünscht.
- Es gilt das Jugendschutzgesetz.
- Rauchen ist nur im gekennzeichneten Bereich gestattet.
- Der Doko Sommer ist eine alkoholfreie Veranstaltung. Das Mitbringen und Aufbewahren von alkoholhaltigen Lebensmitteln und Getränken ist verboten.
Grobe Verstöße gegen die Regeln können zum Ausschluss vom Doko Sommerführen. Die dabei entstehenden Kosten werden von der betroffenen Person selbst getragen.
Deine Rechte auf dem Doko Sommer
Für uns ist wichtig, dass es dir auf dem Doko Sommer gut geht und du die Zeit genießt. Als Pfadfinder auf Fahrt hast du bestimmte Rechte, die wir dir kurz vorstellen möchten. Andere haben dieselben Rechte wie du.
Wenn jemand deine Rechte verletzt, sage deutlich Nein und hole dir Hilfe. Wende dich an deine Gruppenleiterin oder deinen Gruppenleiter oder an eine Person, der du vertraust. Lass nicht nach, bis man dir hilft. Hilfe holen ist kein Petzen, sondern dein Recht. Achte auch darauf, dass du die Rechte der anderen nicht verletzt.
- Wohlfühlen: Niemand darf dir auf Fahrt oder auf dem Gelände drohen oder Angst machen.
- Gleichbehandlung: Niemand darf dich wegen deiner Hautfarbe, Herkunft, deinem Geschlecht oder etwas anderem beleidigen, abwerten oder sich über dich lustig machen.
- Ruhe und Erholung: Auch auf Pfadiveranstaltungen hast du das Recht auf Ruhe und Erholung. Besonders nachts darfst du das einfordern. Du musst nicht erdulden, dass man dich nachts gegen deinen Willen weckt.
- Eigene Meinung und Mitbestimmung: Deine Meinung ist wichtig und muss gehört werden. Du darfst in deiner Gruppe Ideen einbringen und die Fahrt oder das Lager mitgestalten.
- Keine Gewalt: Fahrten und Lager im VCP sind gewaltfrei. Niemand darf dich mit Taten oder Worten verletzen. Egal ob im Spiel oder als Bestrafung. Pflocken, fesseln und festhalten gegen deinen Willen ist nicht erlaubt.
- Gesundheit: Du hast das Recht, ausreichend Essen und Trinken zu bekommen. Wenn du dich verletzt oder dir etwas weh tut, hast du das Recht auf medizinische Versorgung
- Dein Körper gehört dir: Niemand darf mit dir zärtlich sein, wenn du das nicht möchtest. Du entscheidest selbst darüber, wer dich fotografiert oder filmt, dich auf Zecken untersucht und wer dich umarmen darf.
- Du bestimmst selbst: Niemand darf dich zwingen mit Unbekannten oder Personen des anderen Geschlechts in einem Zelt zu schlafen. Du entscheidest selbst, inwieweit du beim Duschen oder im Schwimmbad deinen Körper zeigen willst.
Prävention
In der Jugendarbeit haben wir eine besondere Verantwortung, die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu schützen. Daher ist es wichtig, dass alle Mitarbeitenden und Gruppenleitungen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen und an einer Schutzschulung teilnehmen. Dies dient mehreren Zwecken: Es stellt die Sicherheit und das Wohlergehen der Kinder sicher, indem es potenzielle Risiken minimiert. Es baut Vertrauen bei Eltern und Erziehungsberechtigten auf, zeigt unser Engagement für die Sicherheit der Kinder und erfüllt gesetzliche Anforderungen gemäß dem Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG). Zudem sind diese Maßnahmen oft Voraussetzung für den Erhalt von öffentlichen Zuschüssen und Fördermitteln.
Auf dem Doko-Sommer nehmen wir, wie auf allen anderen Veranstaltungen des Landes, den Schutz aller und entsprechende Prävention ernst. Daher muss jede*r Teilnehmenden die mindestens 16 Jahre alt sind folgende Kriterien erfüllen:
Die Person hat eine Schutzschulung nach dem xx.xx.xxxx absolviert
Die Person hat ein maximal fünf Jahre altes Führungszeugnis vorgelegt.
Führungszeugnisse
Ein erweitertes Führungszeugnis ist ein spezielles Führungszeugnis, das zusätzlich bestimmte Vorstrafen und Verurteilungen aufführt, die für Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen relevant sein könnten.Führungszeugnisse dürfen max. 5 Jahre alt sein. Wenn ein Neues beantragt werden muss, kann das mit der ersten Seite in diesem Dokument am Meldeamt geschehen:
Ladet euch das Formular herunter und füllt die ersten zwei Seiten aus.
Mit der ersten Seite geht ihr entweder zu eurer zuständigen Einwohnermeldebehörde oder beantragt das Führungszeugnis online (unter www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/form/display.do). Achtung, die Beantragung kann bis zu 4 Wochen dauern, kümmert euch also lieber bald darum!
Wenn ihr dann das Führungszeugnis postalisch zu eurer Meldeadresse erhalten habt, sendet ihr es als VCP Mitglied mit der zweiten Seite des Formulars an die angegebene Adresse der Bundeszentrale.
Falls ihr kein Mitglied seid, schickt euer Führungszeugnis bitte an das Landesbüro mit Adresse an Jana Kukuk, ebenso mit dem Hinweis, ob ihr es zurückgeschickt haben möchtet oder es vernichtet werden soll.
Bitte kümmere dich schnellstmöglich darum, da die Beantragung einige Wochen dauern kann.
Falls es aufgrund von Verzögerungen bei den Behörden nicht mehr rechtzeitig bis zum Landeslager klappt, hast du die Möglichkeit, das Führungszeugnis noch bis zum 22.09.2024 nachzureichen. Dafür musst du uns allerdings eine eidesstattliche Erklärung ausfüllen, dass du keine Eintragungen in deinem erweiterten Führungszeugnis hast.
Hinweis: Als Stammesleitung könnt ihr im eVewa unter Beziehungen das Kriterium “Führungszeugnis” auswählen und dann mit dem Button “Mitglieder mit der Beziehung aufrufen“ einsehen, bei welchen Mitarbeitenden das Führungszeugnis schon in der Bundeszentrale hinterlegt ist. Personen, bei denen das nicht der Fall ist, könnt ihr im Anschluss nochmal freundlich an die Beantragung erinnern.
Schutzschulungen
Eine Schutzschulung ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz der Teilnehmenden und dauert ca. 2 Stunden. Schutzschulungen dürfen max. x Jahre alt sein, genauer gesagt muss man nach dem xx.xx.xxxx eine gemacht haben. Es gibt noch folgende Schutzschulungen:
- 9. Juni, Pfingstmontag, 16 – 18 Uhr in Bad Nauheim (Anmeldungen über hessen@vcp.de)